Eilfall
Die „Mühlen der Justiz“ mahlen nicht immer
langsam. So kann es durchaus Situationen geben, in denen
schnellstens anwaltliches Handeln erforderlich ist. Dies
sind z. B. die Fälle der einstweiligen Verfügung,
der Räumungsklage, Strafsachen, Haftprüfungen,
etc.
In diesen eiligen Fällen können Sie uns unter
0163/5697535 auch am Wochenende oder an Feiertagen
erreichen.
Wir übernehmen solche dringenden Fälle, wenn
persönliche Präsenz erforderlich ist, im gesamten
Raum Niedersachsen.