Seit zum 1. Dezember 2001 die Stundung der Verfahrenskosten für Mittellose eingeführt wurde, hat sich die durch die Insolvenzrechtsreform eingeführte Möglichkeit der kompletten Schuldenbefreiung durch ein Privat-/ Verbraucherinsolvenz- und anschließendes Restschuldbefreiungsverfahren ein wahrer Boom entwickelt, der quantitativ weiter steigt.
Wir helfen Ihnen - bundesweit - dabei, der Schuldenfalle zu entkommen und einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen.
Vorbereitung des Verfahrens
Grundsätzlich kommt für jeden eine solche Schuldenbereinigung in Betracht. Für eine Insolvenz kann als Untergrenze der Zahlungsunfähigkeit eine Verschuldung von ca. EUR 2.000,00 angenommen werden, wenn die betroffene Person aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse (z. B. ALG II) auch zukünftig wohl keine Aussicht hat, die Schulden zu bezahlen.
Kontaktieren Sie uns dann unter unter info@rechtsanwalt-martin-moeller.de oder rufen Sie uns an unter 0511/ 7610065.
Sie müssen nicht persönlich bei uns vorbeikommen, wenn Sie nicht aus der Region Hannover stammen. Wir benötigen lediglich folgende Unterlagen (per E-Mail, Post oder Fax) von Ihnen:
- Auflistung aller Gläubiger mit Adresse, Schuldenhöhe und ggf. Aktenzeichen
- ggf. Mahn- und Vollstreckungsbescheide
- Lohnbescheinigung bzw. Bescheid über ALG I oder II (Hartz IV)
- ausgefüllter Personalbogen Mandant (http://www.rechtsanwalt-martin-moeller.de/2_0.html)
- Vollmacht (http://www.rechtsanwalt-martin-moeller.de/2_0.html)
Ablauf des Verfahrens
- Erörterung des Schuldenproblems mit uns nach Übersendung der beschriebenen Unterlagen
- Festlegen der Strategie: Gläubigervergleich1 - Verbraucherinsolvenzverfahren2 mit Restschuldbefreiung3
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In der Regel: Anwaltliches Anschreiben der
aufgelisteten Gläubiger, um mittels eines vorher
besprochenen Vergleichsvorschlags/ einer bitte auf
Verzicht eine Schuldbefreiung zu erreichen.
a) Sind die Gläubiger zu einem Gläubigervergleich bereit, schließen wir in Ihrem Namen eine Vergleichsvereinbarung ab, inklusive Ratenzahlung/ Einmalzahlung/ Nichtzahlungsvereinbarung.
b) Ist ein Gläubigervergleich nicht möglich, prüfen wir ob ein gerichtlicher Zwangsvergleich zur Schuldbefreiung für Sie aussichtsreich sein könnte. - Ist ein Gläubigervergleich oder gerichtlicher Zwangsvergleich nicht möglich, bereiten wir für Sie das Verfahren der Privatinsolvenz/ Verbraucherinsolvenz und den Antrag auf Restschuldbefreiung vor. Sofern Sie kein Geld haben, müssen Sie die Abweisung Ihres Insolvenzantrages mangels Masse nicht fürchten. Wie stellen für Sie einen Stundungsantrag, so dass Ihre Insolvenz eröffnet werden kann, ohne zuvor Gerichtskosten zu bezahlen.
Dauer des Verfahrens
Eine Schuldenbereinigung oder die Einleitung eines Insolvenzverfahrens dauern wenige Wochen, das gerichtliche Insolvenzverfahren selbst dauert 6 Jahre und endet mit der Schuldbefreiung, sofern nicht die Möglichkeit in Betracht kommt, die Insolvenz auch im EU-Ausland durchzuführen, da diese von der Bundesrepublik Deutschland anerkannt werden muss.
Anwaltskosten des Verfahrens
Auch wenn eine anwaltliche Beratung nicht kostenlos ist, lohnt sich diese in der Regel, da die Vermeidung des Privatkonkurses viel Erfahrung und Verhandlungsgeschick erfordert, der anwaltliche Briefkopf beim Gläubiger oft Wunder bewirken kann und Schulden und weitere daraus resultierende Kosten durch einen geschult ausgehandelten Gläubigervergleich oft erheblich gesenkt werden können. Auch ist das Verfahren grundsätzlich sehr aufwendig zu betreiben.
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Sollten Sie kein oder nur ein geringes Einkommen
haben, steht Ihnen aber ein Beratungshilfeschein zu,
den Sie unter der Angabe des Verwendungszweckes
"Außergerichtlicher Einigungsversuch in der
Privatinsolvenz" an Ihrem Amtsgericht (www.gerichtssuche.org
) bekommen können. Die oben
erwähnten Unterlagen benötigen Sie auch
hierfür.
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Sollten Sie keinen Beratungshilfeschein erhalten, so
berechnen wir Ihnen für den
außergerichtlichen Einigungsversuch folgende
Gebühren:
- bis zu 5 Gläubiger: EUR 400,00
- 6 - 10 Gläubiger: EUR 500,00
- 11 - 15 Gläubiger: EUR 600,00
- 16 - 20 Gläubiger: EUR 650,00
- je weitere 10 Gläubiger: EUR 100,00
Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19%.
Nehmen Sie daher professionelle Hilfe in Form eines kompetenten Anwalts in Anspruch und kontaktieren Sie uns unter info@rechtsanwalt-martin-moeller.de oder rufen Sie uns an unter 0511/ 7610065.
1Der Gläubigervergleich hat zum Ziel, mittels eines alle Verbindlichkeiten erfassenden Schuldenbereinigungsplans eine außergerichtliche Einigung mit alle Gläubigern zu erzielen.? Wir erstellen für Sie den für diesen Vergleich erforderlichen Schuldenbereinigungsplan.
2Wir bereiten für Sie den Insolvenzantrag und den Antrag auf Restschuldbefreiung vor. Dieser muss von Ihnen unterschrieben und beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Sofern Sie nicht über die nötige Summe zum Tragen der Verfahrenskosten verfügen, kann unsererseits ein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt werden. Das Gericht prüft sodann, ob Gründe vorliegen die eine Schuldbefreiung nicht erlauben (z.B. unrichtige Angaben zu Ihrem Einkommen oder Vermögen).
3Nach Beantragung der Restschuldbefreiung und wenn keine Versagungsgründe dagegen sprechen, können Sie die Restschuldbefreiung erlangen, sofern Sie in der sich anschließenden Wohlverhaltensphase (Deutschland: 6 Jahre, EU-Ausland: ab 12 Monate) alle Ihre Verpflichtungen erfüllen.






