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Neuregelung bei Untersuchungshaft


Ab dem 01.01.2010 tritt in Deutschland die neue Regelung in Kraft, dass einem Untersuchungshäftling bereits ab Beginn der Untersuchungshaft ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden muss (vorher: nach Ablauf von drei Monaten!). Die Beiordnung erfolgt durch das für die Verkündigung des Haftbefehls zuständige Amtsgericht.

Der Untersuchungshäftling hat das Recht, einen Verteidiger seiner Wahl beigeordnet zu bekommen.

Mit der Neuregelung wird sichergestellt, dass der Inhaftierte vom Beginn seiner Inhaftierung wirksam seine Rechte wahrnehmen kann.

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