Aus der Region – List
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der Künstlerin Kerstin Kobeissi.
Internet:
www.au-camembert.de/kukuli_neu.htm
Das traditionelle Lister Meile Fest wird dieses Jahr am
04.- 06. Juni 2010 durchgeführt.
… aus Hannover
Kronzeuge der Anklage verstrickt sich in
Lügen
Der Prozess gegen den Rechtsanwalt Anselm S. dauert
bald 50 Verhandlungstage. Der Jurist kämpft dabei
auch um seine berufliche Existenz. Er darf seit zwei
Jahren nicht mehr als Strafverteidiger arbeiten. Und ein
Kronzeuge verstrickt sich jetzt in Lügen.
Am 3. Januar 2008 gerät das Leben des Anselm S. aus
den Fugen. Um kurz nach fünf Uhr macht sich der
Rechtsanwalt an diesem Morgen auf den Weg zu einem
Gerichtstermin nach Koblenz. Er wird dort nicht ankommen.
Vor seiner Haustür wartet eine Staatsanwältin
mit Beamten der Kriminalpolizei, um ihn festzunehmen. Der
Fotograf einer Boulevardzeitung dokumentiert die Szene.
Über dem Bild am nächsten Tag fragt eine
Schlagzeile: „Promi-Anwalt verhaftet.
Drogenhandel?“ Die Geschichte, die vor zwei Jahren
begann, ist noch nicht zu Ende. Sie erzählt von
Lügen im Zeugenstand, einer Anklagebehörde in
Bedrängnis und einem Juristen, der bald 50
Verhandlungstage um seine berufliche Existenz
kämpft.
Woher wusste der Fotograf von dem Termin der Festnahme?
Sie war kurzfristig noch zwei Stunden vorverlegt worden.
Die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren
wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses
ein und befragt dabei auch den Kleinkriminellen Wolfgang
W. Der arbeitet bisweilen als Kaufhausdetektiv und dient
in seiner Freizeit dem Landeskriminalamt gern als
Informant. Der vernehmende Beamte fertigt einen Vermerk,
der das Ergebnis des Gesprächs zusammenfasst:
„W. hatte bezüglich des Verfahrens gegen
Rechtsanwalt S. zu keinem Zeitpunkt Kontakt zu einem
Medienvertreter gehabt.“ Nichts davon stimmt.
Jetzt, gut zwei Jahre später, gestand der Informant
des Landeskriminalamtes, dass er den Kontakt zu der
Zeitung von sich aus gesucht und die Information,
angeblich gegen ein Honorar von 800 Euro, verkauft habe.
Der Kleinkriminelle nennt auch sein Motiv: „Ich
wollte S. demütigen.“ Danach ist es sehr still
im Saal 001 des Landgerichtes.
Für die Staatsanwaltschaft ist diese Erklärung
ein Waterloo. Wolfgang W. ist ihr Kronzeuge. Den
größten Teil ihrer Anklage stützt sie auf
den Mann, der jetzt – nicht zum ersten Mal –
als Lügner dasteht. Der 55-Jährige ist ein
teurer Mitarbeiter der Ermittler. Neben kleineren
Zuwendungen erhielt Wolfgang W. 9900 Euro als Belohnung,
weil er den Tipp zur Entdeckung von 15 Kilogramm Heroin
gab, die ein Großdealer in seiner Garage
bunkerte.
Der erste Prozess gegen Anselm S. begann im Juli 2008.
Ihm wurde Beihilfe zum Rauschgifthandel vorgeworfen. Er
soll einem Mandanten, der im Gefängnis saß,
geholfen haben, jene 15 Kilogramm Heroin zu verkaufen.
Die Anklage behauptet außerdem, er habe die beiden
Söhne einer libanesischen Familie missbraucht. Einer
der Jungen war dabei angeblich erst 13 Jahre alt.
Kindesmissbrauch also. Außerdem soll der Anwalt
Wolfgang W. angestiftet haben, zehn Gramm Kokain aus der
Wohnung eines Mandanten verschwinden zu lassen.
Schließlich wird dem Strafverteidiger auch noch
vorgeworfen, zweimal Haschisch ins hannoversche
Gefängnis geschmuggelt zu haben.
Eine schwerwiegende Anklage, die, wenn sie denn zu
beweisen wäre, den Juristen für lange Zeit ins
Gefängnis bringen würde. Die Staatsanwaltschaft
sah angesichts der Schwere der möglichen Strafe
Fluchtgefahr, darum wird er verhaftet. Außerdem
wurde angeordnet, dass der Strafrechtler Anselm S. nicht
mehr im Strafrecht arbeiten darf. Für ihn kommt das
einem Berufsverbot gleich.
Der Prozess platzte nach dem 31. Verhandlungstag. Eine
Richterin wurde krank, ein Richter stand vor seiner
Pensionierung. Ein Ergänzungsrichter hatte an dem
Verfahren nicht teilgenommen. Die Vorsitzende Richterin
Monika Thiele versuchte in letzter Minute, einen Deal
zustande zu bringen. Das Vorhaben scheiterte. Thiele
deutet an, dass die Parteien sich in dem Gespräch
„nahe“ gekommen seien. Später ist zu
erfahren, dass die Staatsanwaltschaft wohl bei einem
„qualifizierten Geständnis“ wie es unter
Juristen heißt, eine Freiheitsstrafe zur
Bewährung akzeptiert hätte. Für den
Angeklagten unannehmbar. Er sagt, er wolle nicht zugeben,
was er nicht getan habe. So geht das Verfahren weiter und
weiter und weiter.
Geprägt war dieser erste Prozess von dem Auftritt
des Kronzeugen Wolfgang W.. Er musste seine Aussagen
mehrfach revidieren. Mit dem Versuch, dem Angeklagten den
angeblich angestrebten Handel mit 15 Kilogramm Heroin
nachzuweisen, erlitt die Staatsanwaltschaft Schiffbruch.
Die abgehörten Gespräche zwischen dem Anwalt
und dem Kronzeugen erwiesen sich als wertlos, weil sie
nahezu unverständlich sind. Quälend lange
musste sich das Gericht pfeifende und rauschende
Tonbänder anhören, und als die Vorsitzende
Richterin bei Wolfgang W. hartnäckig nachfragte,
stellte sich heraus, dass der Angeklagte eigentlich nie
einen konkreten Auftrag in Sachen Heroinhandel erteilt
hatte.
Dabei hatte Wolfgang W. auf eigene Faust einen bekannten
Drogendealer als Helfer engagiert. Das war selbst dem
leitenden Ermittler des Landeskriminalamtes zu viel, der
vor Gericht eingestand: „Das war nicht in Ordnung.
Da gibt es nichts zu beschönigen.“ Im Dezember
vergangenen Jahres begann der Prozess gegen Anselm S.
wieder von vorn. Neben Andreas Hüttl, der ihn schon
im ersten Durchgang verteidigte, hat sich Anselm S. jetzt
auch Eckart Klawitter an seine Seite geholt, einen der
renommiertesten Strafverteidiger in Hannover. Die
Staatsanwaltschaft schob einen neuen Anklagepunkt nach.
Sie wirft dem Anwalt jetzt auch die Verbreitung
pornografischer Schriften vor. Bei der Durchsuchung
seiner Wohnung hatten die Beamten in einem Karton im
Keller verstaubte Videofilme und CDs gefunden, und den
Inhalt als pornografisch bewertet.
Der neue Anklagepunkt wird in einer Pressemitteilung vor
Prozessbeginn noch einmal in die Öffentlichkeit
getragen, damit steht auch die Homosexualität des
Rechtsanwalts wieder am Pranger. Im Verfahren werden dann
die Fundstücke der Ermittler in öffentlicher
Verhandlung vorgeführt. Darunter Szenenfotos eines
gut zwanzig Jahre alten Videofilms mit nackten jungen
Männern. Für den Angeklagten ein
Spießrutenlauf. Unter den Zuhörern wird danach
die Frage diskutiert, ob die Staatsanwaltschaft den
Angeklagten mit solchen öffentlichen
Demütigungen weich klopfen will, damit er einer
Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe vielleicht
doch noch zustimmt.
Es geht in diesem Prozess nicht nur um Gesichtswahrung
unter Juristen, es geht auch um viel Geld. Anselm S. hat
350 Tage im Gefängnis gesessen. Würde er
freigesprochen, stünde ihm Haftentschädigung
zu. 25 Euro am Tag. Der Staat kann durchaus knauserig
sein, auch wenn er einem Menschen ein Jahr seines Lebens
gestohlen hat.
Darüber hinaus geht es natürlich um die
Gerichtskosten. Allein die Gutachterin, die beurteilen
soll, ob Anselm S. schuldfähig ist, sitzt jeden
Verhandlungstag im Saal und schreibt danach eine Rechnung
von 85 Euro pro Stunde. Auch die Zeit der An- und Abreise
wird berechnet. Die Frau kommt aus Berlin. Kurze
Verhandlungstage kosten bei ihr knapp 1000 Euro, lange
Verhandlungstage werden teurer. Rund 45 Arbeitstage im
Fall Anselm S. hat die Gutachterin bisher berechnet. Und
dann steht auch noch eine mögliche
Entschädigung für Anselm S. im Raum. Den
Vorwurf, einen Jugendlichen missbraucht zu haben, hat der
Anwalt eingeräumt. Dafür wird er eine Strafe
erhalten. Alle anderen Anklagepunkte sind zweifelhaft
oder vom Tisch. Über die Beihilfe zum
Rauschgifthandel, den schwersten Vorwurf, der auch als
Haftgrund herhalten musste, wird schon lange nicht mehr
geredet. Der Vorwurf des Kindesmissbrauchs ist
widerlegt.
Der Jurist Anselm S. war in Hannover Miteigentümer
einer gut laufenden Anwaltskanzlei. Der Verdienstausfall,
den der 47-Jährige erlitten hat, dürfte mehrere
Hunderttausend Euro betragen. Und das macht einen
sogenannten Deal so kompliziert. Die Staatsanwaltschaft
wird wohl kaum einem Urteil zustimmen, das die
Landeskasse um einen sechsstelligen Betrag
erleichtert.
Quelle: HAZ
Jugendliche richten Millionenschaden im
Kröpcke-Center an
Vier junge Männer haben in der Nacht zu Sonntag
im Kröpcke-Center in Hannover eine Spur der
Verwüstung hinterlassen. Durch zerstörte
Sanitäranlagen entstand ein massiver Wasserschaden,
der Gesamtschaden geht vermutlich in die
Millionen.
Vier Heranwachsende haben am Wochenende in den leer
stehenden Obergeschossen des Kröpcke-Centers
randaliert. Sie traten unter anderem Toiletten und
Waschbecken kaputt – und verursachten dabei einen
Wasserschaden, der sich bis in die Verkaufsräume von
Peek&Cloppenburg fortsetzte. Das große
Bekleidungshaus musste am Montag ganztägig
geschlossen bleiben, der Schaden wird von der Polizei auf
einen Millionenbetrag geschätzt. Alle Täter
sind geständig. Zwei der Randalierer sind zwar noch
minderjährig, mit 17 Jahren aber bereits
strafmündig. „Strafrechtlich wird das
vielleicht nicht so schlimm“, sagte eine
Polizeisprecherin, „aber in Bezug auf den Schaden
werden die wohl ihres Lebens nicht mehr froh.“
Etliche Kunden standen am Montag vor verschlossenen
Türen. Mit Infozetteln bat die
Peek-Geschäftsführung um Verständnis
für die „ungeplanten Reparaturen“. Wie
groß die Einbußen bei Peek sind, wollte
Sprecherin Katja Hünnekens nicht sagen: „Wir
kommunizieren unsere Tagesumsätze nicht.“ Die
Beschädigung an der ausgestellten Kleidung selbst
hält sich offenbar in Grenzen. „Das Wasser ist
glücklicherweise im Bereich der zentralen
Rolltreppen eingedrungen, dort hängt relativ wenig
Kleidung“, sagt Hünnekens. Wegen der
durchnässten Rolltreppen sei ein Öffnen des
Geschäfts aber unzumutbar gewesen. Mitarbeiter
wurden nach Hause geschickt, Technikertrupps
überprüften die Elektrik, um Folgeschäden
auszuschließen. Am Montagabend kam die
erlösende Nachricht: Am Dienstag kann das
Modegeschäft wieder öffnen.
Aufgefallen war der Schaden nach Polizeiangaben einem
aufmerksamen Mitarbeiter von Peek&Cloppenburg, der
sich in der Nacht zu Sonntag auf dem Heimweg von einer
Betriebsfeier befand. Er hörte Wassergeräusche,
dachte aber zunächst an tauenden Schnee.
Sonntagfrüh ging er nachschauen und alarmierte um 10
Uhr die Feuerwehr. Die rückte mit der Polizei an. Im
Obergeschoss muss sich den Einsatzkräften ein Bild
der Verwüstung geboten haben. In den verlassenen
Büroetagen waren Rigipswände und Spiegel
eingetreten, Keramikwaschbecken und
-toilettenschüsseln von den Wänden gerissen und
demoliert.
Die beiden 17-Jährigen sowie ein 18- und ein
19-Jähriger hatten sich über das Nottreppenhaus
den Weg ins Obergeschoss gesucht und dort eine
Glastür eingeschlagen. Der Wachdienst hatte sie bei
seinen Runden nicht bemerkt. Sonntagnachmittag gegen
16.30 Uhr kamen mehrere Jugendliche aber offenbar noch
einmal wieder, darunter auch die beiden 17-Jährigen.
Die alarmierte Polizei griff sie auf und nahm sie mit. In
Verhören waren erst die beiden Jüngeren,
später auch die Älteren geständig. Alle
waren der Polizei zuvor nicht bekannt. Auf sie warten
Anzeigen wegen Sachbeschädigung und
Hausfriedensbruchs.
Quelle: HAZ
In der Stadt Hannover gilt wieder Salzverbot
Seit Samstag, 9.Januar, darf Salz nicht mehr auf
Straßen und Gehwegen zum Einsatz kommen. Damit hat
die Stadt das vorübergehend ausgesetzte Salzverbot
wieder in Kraft gesetzt. "Der verantwortungsbewusste
Einsatz von Salz hat die Situation vielerorts so
entschärft, dass wir auf eine Fortsetzung des
Salzeinsatzes verzichten können", begründet
Hans Mönninghoff, Erster Stadtrat und
Umweltdezernent der Landeshauptstadt Hannover, den
Beschluss. "Wichtig ist jetzt, dass bei dem zu
erwartenden Neuschnee vor dem Abstreuen mit Splitt und
Sand sorgfältig geräumt wird, um Glätte
und Eisbildung von vornherein zu verhindern." Damit gilt
wieder der Ratsbeschluss zum salzarmen Winterdienst in
Hannover. Das bedeutet Sand und Splitt auf Gehwegen wie
auch auf öffentlichen Plätzen, Straßen
und Wegen. Die Ausnahme sind Rampen und Treppen: hier ist
ein wohldosierter Einsatz von Streusalz sinnvoll und auch
zugelassen. Sollte es in den nächsten Tagen zu
Eisregen oder einer ähnlich gefährlichen
Wetterlage kommen, wird die Stadt unverzüglich
reagieren und den Einsatz von Salz zur Behebung von
Gefahrenstellen wieder freigeben.
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