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… aus Hannover

Kronzeuge der Anklage verstrickt sich in Lügen

Der Prozess gegen den Rechtsanwalt Anselm S. dauert bald 50 Verhandlungstage. Der Jurist kämpft dabei auch um seine berufliche Existenz. Er darf seit zwei Jahren nicht mehr als Strafverteidiger arbeiten. Und ein Kronzeuge verstrickt sich jetzt in Lügen.

Am 3. Januar 2008 gerät das Leben des Anselm S. aus den Fugen. Um kurz nach fünf Uhr macht sich der Rechtsanwalt an diesem Morgen auf den Weg zu einem Gerichtstermin nach Koblenz. Er wird dort nicht ankommen. Vor seiner Haustür wartet eine Staatsanwältin mit Beamten der Kriminalpolizei, um ihn festzunehmen. Der Fotograf einer Boulevardzeitung dokumentiert die Szene. Über dem Bild am nächsten Tag fragt eine Schlagzeile: „Promi-Anwalt verhaftet. Drogenhandel?“ Die Geschichte, die vor zwei Jahren begann, ist noch nicht zu Ende. Sie erzählt von Lügen im Zeugenstand, einer Anklagebehörde in Bedrängnis und einem Juristen, der bald 50 Verhandlungstage um seine berufliche Existenz kämpft.

Woher wusste der Fotograf von dem Termin der Festnahme? Sie war kurzfristig noch zwei Stunden vorverlegt worden. Die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses ein und befragt dabei auch den Kleinkriminellen Wolfgang W. Der arbeitet bisweilen als Kaufhausdetektiv und dient in seiner Freizeit dem Landeskriminalamt gern als Informant. Der vernehmende Beamte fertigt einen Vermerk, der das Ergebnis des Gesprächs zusammenfasst: „W. hatte bezüglich des Verfahrens gegen Rechtsanwalt S. zu keinem Zeitpunkt Kontakt zu einem Medienvertreter gehabt.“ Nichts davon stimmt.

Jetzt, gut zwei Jahre später, gestand der Informant des Landeskriminalamtes, dass er den Kontakt zu der Zeitung von sich aus gesucht und die Information, angeblich gegen ein Honorar von 800 Euro, verkauft habe. Der Kleinkriminelle nennt auch sein Motiv: „Ich wollte S. demütigen.“ Danach ist es sehr still im Saal 001 des Landgerichtes.

Für die Staatsanwaltschaft ist diese Erklärung ein Waterloo. Wolfgang W. ist ihr Kronzeuge. Den größten Teil ihrer Anklage stützt sie auf den Mann, der jetzt – nicht zum ersten Mal – als Lügner dasteht. Der 55-Jährige ist ein teurer Mitarbeiter der Ermittler. Neben kleineren Zuwendungen erhielt Wolfgang W. 9900 Euro als Belohnung, weil er den Tipp zur Entdeckung von 15 Kilogramm Heroin gab, die ein Großdealer in seiner Garage bunkerte.

Der erste Prozess gegen Anselm S. begann im Juli 2008. Ihm wurde Beihilfe zum Rauschgifthandel vorgeworfen. Er soll einem Mandanten, der im Gefängnis saß, geholfen haben, jene 15 Kilogramm Heroin zu verkaufen. Die Anklage behauptet außerdem, er habe die beiden Söhne einer libanesischen Familie missbraucht. Einer der Jungen war dabei angeblich erst 13 Jahre alt. Kindesmissbrauch also. Außerdem soll der Anwalt Wolfgang W. angestiftet haben, zehn Gramm Kokain aus der Wohnung eines Mandanten verschwinden zu lassen. Schließlich wird dem Strafverteidiger auch noch vorgeworfen, zweimal Haschisch ins hannoversche Gefängnis geschmuggelt zu haben.

Eine schwerwiegende Anklage, die, wenn sie denn zu beweisen wäre, den Juristen für lange Zeit ins Gefängnis bringen würde. Die Staatsanwaltschaft sah angesichts der Schwere der möglichen Strafe Fluchtgefahr, darum wird er verhaftet. Außerdem wurde angeordnet, dass der Strafrechtler Anselm S. nicht mehr im Strafrecht arbeiten darf. Für ihn kommt das einem Berufsverbot gleich.

Der Prozess platzte nach dem 31. Verhandlungstag. Eine Richterin wurde krank, ein Richter stand vor seiner Pensionierung. Ein Ergänzungsrichter hatte an dem Verfahren nicht teilgenommen. Die Vorsitzende Richterin Monika Thiele versuchte in letzter Minute, einen Deal zustande zu bringen. Das Vorhaben scheiterte. Thiele deutet an, dass die Parteien sich in dem Gespräch „nahe“ gekommen seien. Später ist zu erfahren, dass die Staatsanwaltschaft wohl bei einem „qualifizierten Geständnis“ wie es unter Juristen heißt, eine Freiheitsstrafe zur Bewährung akzeptiert hätte. Für den Angeklagten unannehmbar. Er sagt, er wolle nicht zugeben, was er nicht getan habe. So geht das Verfahren weiter und weiter und weiter.

Geprägt war dieser erste Prozess von dem Auftritt des Kronzeugen Wolfgang W.. Er musste seine Aussagen mehrfach revidieren. Mit dem Versuch, dem Angeklagten den angeblich angestrebten Handel mit 15 Kilogramm Heroin nachzuweisen, erlitt die Staatsanwaltschaft Schiffbruch. Die abgehörten Gespräche zwischen dem Anwalt und dem Kronzeugen erwiesen sich als wertlos, weil sie nahezu unverständlich sind. Quälend lange musste sich das Gericht pfeifende und rauschende Tonbänder anhören, und als die Vorsitzende Richterin bei Wolfgang W. hartnäckig nachfragte, stellte sich heraus, dass der Angeklagte eigentlich nie einen konkreten Auftrag in Sachen Heroinhandel erteilt hatte.

Dabei hatte Wolfgang W. auf eigene Faust einen bekannten Drogendealer als Helfer engagiert. Das war selbst dem leitenden Ermittler des Landeskriminalamtes zu viel, der vor Gericht eingestand: „Das war nicht in Ordnung. Da gibt es nichts zu beschönigen.“ Im Dezember vergangenen Jahres begann der Prozess gegen Anselm S. wieder von vorn. Neben Andreas Hüttl, der ihn schon im ersten Durchgang verteidigte, hat sich Anselm S. jetzt auch Eckart Klawitter an seine Seite geholt, einen der renommiertesten Strafverteidiger in Hannover. Die Staatsanwaltschaft schob einen neuen Anklagepunkt nach. Sie wirft dem Anwalt jetzt auch die Verbreitung pornografischer Schriften vor. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung hatten die Beamten in einem Karton im Keller verstaubte Videofilme und CDs gefunden, und den Inhalt als pornografisch bewertet.

Der neue Anklagepunkt wird in einer Pressemitteilung vor Prozessbeginn noch einmal in die Öffentlichkeit getragen, damit steht auch die Homosexualität des Rechtsanwalts wieder am Pranger. Im Verfahren werden dann die Fundstücke der Ermittler in öffentlicher Verhandlung vorgeführt. Darunter Szenenfotos eines gut zwanzig Jahre alten Videofilms mit nackten jungen Männern. Für den Angeklagten ein Spießrutenlauf. Unter den Zuhörern wird danach die Frage diskutiert, ob die Staatsanwaltschaft den Angeklagten mit solchen öffentlichen Demütigungen weich klopfen will, damit er einer Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe vielleicht doch noch zustimmt.

Es geht in diesem Prozess nicht nur um Gesichtswahrung unter Juristen, es geht auch um viel Geld. Anselm S. hat 350 Tage im Gefängnis gesessen. Würde er freigesprochen, stünde ihm Haftentschädigung zu. 25 Euro am Tag. Der Staat kann durchaus knauserig sein, auch wenn er einem Menschen ein Jahr seines Lebens gestohlen hat.

Darüber hinaus geht es natürlich um die Gerichtskosten. Allein die Gutachterin, die beurteilen soll, ob Anselm S. schuldfähig ist, sitzt jeden Verhandlungstag im Saal und schreibt danach eine Rechnung von 85 Euro pro Stunde. Auch die Zeit der An- und Abreise wird berechnet. Die Frau kommt aus Berlin. Kurze Verhandlungstage kosten bei ihr knapp 1000 Euro, lange Verhandlungstage werden teurer. Rund 45 Arbeitstage im Fall Anselm S. hat die Gutachterin bisher berechnet. Und dann steht auch noch eine mögliche Entschädigung für Anselm S. im Raum. Den Vorwurf, einen Jugendlichen missbraucht zu haben, hat der Anwalt eingeräumt. Dafür wird er eine Strafe erhalten. Alle anderen Anklagepunkte sind zweifelhaft oder vom Tisch. Über die Beihilfe zum Rauschgifthandel, den schwersten Vorwurf, der auch als Haftgrund herhalten musste, wird schon lange nicht mehr geredet. Der Vorwurf des Kindesmissbrauchs ist widerlegt.

Der Jurist Anselm S. war in Hannover Miteigentümer einer gut laufenden Anwaltskanzlei. Der Verdienstausfall, den der 47-Jährige erlitten hat, dürfte mehrere Hunderttausend Euro betragen. Und das macht einen sogenannten Deal so kompliziert. Die Staatsanwaltschaft wird wohl kaum einem Urteil zustimmen, das die Landeskasse um einen sechsstelligen Betrag erleichtert.



Quelle: HAZ


Jugendliche richten Millionenschaden im Kröpcke-Center an

Vier junge Männer haben in der Nacht zu Sonntag im Kröpcke-Center in Hannover eine Spur der Verwüstung hinterlassen. Durch zerstörte Sanitäranlagen entstand ein massiver Wasserschaden, der Gesamtschaden geht vermutlich in die Millionen.

Vier Heranwachsende haben am Wochenende in den leer stehenden Obergeschossen des Kröpcke-Centers randaliert. Sie traten unter anderem Toiletten und Waschbecken kaputt – und verursachten dabei einen Wasserschaden, der sich bis in die Verkaufsräume von Peek&Cloppenburg fortsetzte. Das große Bekleidungshaus musste am Montag ganztägig geschlossen bleiben, der Schaden wird von der Polizei auf einen Millionenbetrag geschätzt. Alle Täter sind geständig. Zwei der Randalierer sind zwar noch minderjährig, mit 17 Jahren aber bereits strafmündig. „Strafrechtlich wird das vielleicht nicht so schlimm“, sagte eine Polizeisprecherin, „aber in Bezug auf den Schaden werden die wohl ihres Lebens nicht mehr froh.“

Etliche Kunden standen am Montag vor verschlossenen Türen. Mit Infozetteln bat die Peek-Geschäftsführung um Verständnis für die „ungeplanten Reparaturen“. Wie groß die Einbußen bei Peek sind, wollte Sprecherin Katja Hünnekens nicht sagen: „Wir kommunizieren unsere Tagesumsätze nicht.“ Die Beschädigung an der ausgestellten Kleidung selbst hält sich offenbar in Grenzen. „Das Wasser ist glücklicherweise im Bereich der zentralen Rolltreppen eingedrungen, dort hängt relativ wenig Kleidung“, sagt Hünnekens. Wegen der durchnässten Rolltreppen sei ein Öffnen des Geschäfts aber unzumutbar gewesen. Mitarbeiter wurden nach Hause geschickt, Technikertrupps überprüften die Elektrik, um Folgeschäden auszuschließen. Am Montagabend kam die erlösende Nachricht: Am Dienstag kann das Modegeschäft wieder öffnen.

Aufgefallen war der Schaden nach Polizeiangaben einem aufmerksamen Mitarbeiter von Peek&Cloppenburg, der sich in der Nacht zu Sonntag auf dem Heimweg von einer Betriebsfeier befand. Er hörte Wassergeräusche, dachte aber zunächst an tauenden Schnee. Sonntagfrüh ging er nachschauen und alarmierte um 10 Uhr die Feuerwehr. Die rückte mit der Polizei an. Im Obergeschoss muss sich den Einsatzkräften ein Bild der Verwüstung geboten haben. In den verlassenen Büroetagen waren Rigipswände und Spiegel eingetreten, Keramikwaschbecken und -toilettenschüsseln von den Wänden gerissen und demoliert.

Die beiden 17-Jährigen sowie ein 18- und ein 19-Jähriger hatten sich über das Nottreppenhaus den Weg ins Obergeschoss gesucht und dort eine Glastür eingeschlagen. Der Wachdienst hatte sie bei seinen Runden nicht bemerkt. Sonntagnachmittag gegen 16.30 Uhr kamen mehrere Jugendliche aber offenbar noch einmal wieder, darunter auch die beiden 17-Jährigen. Die alarmierte Polizei griff sie auf und nahm sie mit. In Verhören waren erst die beiden Jüngeren, später auch die Älteren geständig. Alle waren der Polizei zuvor nicht bekannt. Auf sie warten Anzeigen wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs.

Quelle: HAZ


In der Stadt Hannover gilt wieder Salzverbot

Seit Samstag, 9.Januar, darf Salz nicht mehr auf Straßen und Gehwegen zum Einsatz kommen. Damit hat die Stadt das vorübergehend ausgesetzte Salzverbot wieder in Kraft gesetzt. "Der verantwortungsbewusste Einsatz von Salz hat die Situation vielerorts so entschärft, dass wir auf eine Fortsetzung des Salzeinsatzes verzichten können", begründet Hans Mönninghoff, Erster Stadtrat und Umweltdezernent der Landeshauptstadt Hannover, den Beschluss. "Wichtig ist jetzt, dass bei dem zu erwartenden Neuschnee vor dem Abstreuen mit Splitt und Sand sorgfältig geräumt wird, um Glätte und Eisbildung von vornherein zu verhindern." Damit gilt wieder der Ratsbeschluss zum salzarmen Winterdienst in Hannover. Das bedeutet Sand und Splitt auf Gehwegen wie auch auf öffentlichen Plätzen, Straßen und Wegen. Die Ausnahme sind Rampen und Treppen: hier ist ein wohldosierter Einsatz von Streusalz sinnvoll und auch zugelassen. Sollte es in den nächsten Tagen zu Eisregen oder einer ähnlich gefährlichen Wetterlage kommen, wird die Stadt unverzüglich reagieren und den Einsatz von Salz zur Behebung von Gefahrenstellen wieder freigeben.


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